Immobilienmakler in LübeckW.-R. Wittke & Lorenzen KG
Seit 1971 vermitteln wir werthaltige Immobilien in Lübeck, Travemünde und Umgebung. Heute zählen wir zu den führenden Immobilienmaklern in Lübeck auf den Gebieten Verkauf und Vermietungen von:
Als inhabergeführter Betrieb mit Familientradition stehen wir für nachhaltige Lösungen und Fairness im Umgang mit Käufern & Verkäufern. Aufrichtigkeit und Professionalität sind uns wichtig.
Als Immobilienmakler in Lübeck kennen wir den Lübecker Immobilienmarkt bestens und verfügen über aktuelles Marktwissen. Bei der Bewertung einer Immobilie sind sowohl unsere Qualifikationen als auch regionalen Marktkenntnisse unverzichtbar. Hohe Qualitätsstandards sind für uns sehr wichtig, deshalb sind wir nach DIN EN 15733 und DIN SPEC 91462 zertifiziert. Herr Wittke steht Ihnen mit seiner Kompetenz stets persönlich als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung. Selbstverständlich können wir eine große Anzahl an Referenzobjekten vorweisen.
Wir sind das einzige Immobilienunternehmen im Land, welches seit über 50 Jahren besteht und in 2. Generation im Familienbesitz ist und als KG völlig unbeschränkt haftet und in den Geschäftsbereichen Makler und Verwalter qualitätszertifiziert ist.








Erfahrung seit 1971
Die W.-R. WITTKE & LORENZEN KG verkauft seit 1971 erfolgreich Ihre Immobilien in Lübeck und Umgebung. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, wenn es um Immobilien in Lübeck geht.
Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne, Ihr Immobilienmakler in Lübeck.
Bewertung / Vermarktung / Verwaltung
Als Immobilienmakler in Lübeck übernehmen wir nicht nur den Verkauf Ihrer Immobilie, sondern auch die Wertermittlung oder Verwaltung Ihrer Immobilien. Bei uns erfahren Sie einen rundum-sorglos Service.
Aktuelles von Ihrem Immobilienmakler aus Lübeck
BG-Urteil: Untervermietung darf kein Instrument zur Gewinnerzielung sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung zur Untervermietung den Mieterschutz deutlich gestärkt, das meldet der Deutsche Mieterbund (DMB). Der BGH stellt klar, dass das gesetzliche Recht auf Untervermietung nicht dazu missbraucht werden darf, auf Kosten von Untermietenden erhebliche Gewinne zu erzielen oder die Mietpreisbremse zu umgehen.
Hausordnung vs. Helau: Was an Karneval rechtlich gilt
Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD West, hin.