Förderprogramm Heizungstausch: Was Eigentümer wissen müssen
Das hehre Ziel Klimaneutralität bis 2045 rückt ein Stückchen näher. Der Grund: Selbst die Regierung hat mittlerweile erkannt, dass viele Immobilienbesitzer ohne finanzielle Unterstützung scheitern.
Insgesamt 41 Millionen Haushalte gibt es in Deutschland. Geheizt wird zu 50 Prozent mit Erdgas, zu 25 Prozent mit Heizöl und zu 14 Prozent mit Fernwärme. Somit liegt der Anteil der Heizungsanlagen, die nicht den Vorgaben entsprechen, im Moment bei über 80 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen bilden mit 3 Prozent das Schlusslicht in Sachen Heizen in Deutschland.
Zunächst einmal dürfen Immobilienbesitzer aufatmen. Eine prompte Austauschpflicht beim Bestand gibt es nicht. Sollte die Heizung streiken und nicht mehr zu retten sein, gelten Übergangsfristen. Aktuell besteht die Vorgabe, dass Heizkessel, die ab Januar 1991 eingebaut wurden, zudem mit Heizöl oder Gas befeuert werden, nach Ablauf von 30 Jahren ausgesondert werden müssen.
Neu installierte Heizungen sollen ab 2024 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Besonders Wärmepumpen leisten gute Dienste. Doch auch eine Stromdirektheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz seien umweltfreundliche Varianten. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Heizlösungen mittels Solarthermie, Biomasse, Wasserstoff oder gar eine Gasheizung, die erneuerbare Gase nutzt, im Gesetzesentwurf vermerkt und damit eine denkbare Alternative.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein sogenannter „Klimabonus“ angedacht. Da die Koalition gegen eine Einkommensprüfung votierte, wird die geplante soziale Staffelung nicht kommen. Daher wird in dieser Angelegenheit nicht zwischen Normalverdienern und Millionären unterschieden.
Aktuell wird der Heizungstausch – je nach gewählter Technologie – in Höhe von 10 – 40 Prozent gefördert. In Zukunft ist angedacht, bei Selbstnutzung eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent zu gewähren. Auch sollen unter bestimmten Bedingungen zusätzliche „Klimaboni“ gewährt werden.
Diese belaufen sich auf 10 – 20 Prozent. Eigentümer, die Transferleistungen bekommen, also Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag erhalten ganze 20 Prozent. Und auch Eigentümer mit besonders alten und klimaschädlichen Heizungsanlagen bekommen einen Zuschuss, wenn sie vor Ablauf der offiziellen Frist wechseln oder den Anteil an erneuerbarer Energie innerhalb ihres Systems merklich erhöhen.
Aber es gibt auch hier Ausnahmen von der Regel. In Fällen, in denen die Heizung ihren Geist aufgibt, die Eigentümer über 80 Jahre alt und Selbstnutzer sind, zudem die Anlage nicht mehr als sechs Wohnungen umfasst, greift die Vorgabe nicht. Schließlich würde es diesem Falle eine nicht unerhebliche Härte bedeuten, hier noch einmal eine Investition dieser Größenordnung zu verlangen.
Wohl den Eigentümern, die von dieser Regelung profitieren. Alle anderen Immobilienbesitzer werden sich wohl oder übel in den nächsten Jahren intensiv dieser Thematik widmen müssen.
Haben Sie Fragen zum Thema Förderung des Heizungstausches oder möchten Sie eine Immobilie verkaufen? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie liebend gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Syda_Productions/depositphotos.com
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