Gesetze, die ein Makler kennen muss
Ein gutes und erfolgreiches Immobiliengeschäft fußt auf Rechtssicherheit. Dafür müssen die Vorschriften des Staates und der Länder wie zum Beispiel das Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG) oder die Grundbuchverordnung (§ 3 Abs. 1 GBO) eingehalten werden. Hier den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Makler, Verwalter und Eigentümer müssen daher immer auf dem neuesten Stand bleiben und sich mit den für sie wichtigen Verordnungen und Gesetzen beschäftigen.
Was ist wichtig, um Eigentümer und Interessenten bei ihren Immobilienvorhaben gut zu begleiten?
Neben den oben genannten Beispielen mit Sicherheit auch das Immobilienkaufvertragsrecht (§311 BGB), das sehr umfassende Mietrecht, das Maklerrecht (§§ 652 ff BGB), die Immobilienbewertungsverordnung und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Auch die neueste Verordnung, die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) vom Oktober 2022 ist in einigen individuellen Fällen für die tägliche Beratungs- und Betreuungsarbeit des Maklers relevant und sollte daher bekannt sein.
Daneben gibt es noch weitere grundlegende Vorschriften. Das sind unter anderem:
Welche Gesetze und Verordnungen wann bei einem Immobiliengeschäft relevant sind, ist je nach Fall unterschiedlich. Ein guter Makler berät und begleitet Eigentümer und Interessenten mit bestem Wissen. Wenn es um den Verkauf, die Vermietung oder die Immobiliensuche geht, kann es durchaus hilfreich sein, einen regionalen Experten, der den Markt kennt, an der Seite zu haben.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © /Depositphotos.com
Weitere Aktuelles-Beiträge
Bundesrat stimmt zu: Gaskunden von Dezember-Abschlag befreit
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Gas- und Wärmekunden gebilligt. Das Gesetz kann nun in Kraft treten und die Abschlagszahlung für den Monat Dezember kann ausgesetzt werden. Wer jedoch im Dezember die Heizung voll aufdreht, wird trotzdem zahlen müssen.
Angesichts steigender Strom- und Heizkosten möchten viele Menschen weniger heizen und auf den Komfort warmer Zimmer verzichten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee: zu kühle Räume begünstigen die Schimmelbildung und verursachen Schäden an der Bausubstanz. Auch Mieter sind in der Pflicht, Schäden zu vermeiden.