Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV
Das „Nebenkostenprivileg“ für Kabelgebühren wurde von der Regierung abgeschafft. Doch was bedeutet das eigentlich? Und welchen Einfluss hat es auf die Kosten für den Kabelanschluss der Verbraucher?
Was ist das Nebenkostenprivileg?
Bei Mehrfamilienhäusern, die über einen gemeinsamen Kabelanschluss verfügen, können die Eigentümer bzw. Hausverwalter die Kabelgebühren über die Nebenkosten abrechnen. Somit müssen alle Parteien für den Kabelanschluss bezahlen – sogar, wenn sie ihn nicht benutzen. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für den Fernsehempfang, sondern kann auch auf Internet- und Telefonanschlüssen angewendet werden. Die Politik hat nun die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen, meldet die Verbraucherzentrale.
Was ändert sich nun?
Im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das Nebenkostenprivileg gestrichen. Experten rechnen mit einem gesteigerten Wettbewerb und somit sinkenden Kosten für Verbraucher. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Juni 2024. Wird nichts beschlossen, laufen Altverträge einfach weiter. Die Kosten müssen dann jedoch über das Hausgeld bezahlt werden und dürfen bei Mietern nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden.
Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor „Medienberatern“, die derzeit vermehrt an Haustüren klingeln und versuchen, zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen und sogar mit Abschaltung des Kabelanschlusses drohen. Die Empfehlung lautet hier: niemanden hereinlassen und keine Verträge an der Haustüre unterschreiben.
Weitere Aktuelles-Beiträge
Erteilte Baugenehmigungen: Erneuter Rückgang
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2022 26.300 Wohnungen weniger genehmigt als im Vorjahr. Dies ist der niedrigste Stand seit 2018. Die Zahl neuer Genehmigungen ist weiter höher als Zahl der Fertigstellungen.
Zahl des Monats März: 32 Millionen
Die neue Regierung kommt langsam, aber vehement ins Handeln. Der aktuelle Vorstoß: Ab 2024 wird der Einbau neuer Heizungsanlagen auf Basis von Heizöl und Erdgas verboten. Zudem sollen 65 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Ab 2045 ist geplant, den Betrieb von Öl- und Gasheizung komplett zu verbieten und zu sanktionieren. Die Pläne […]