Rückschnitt alter Bäume kann Folgen haben
Ein Eigentümer ärgerte sich über die Bäume seines Nachbarn, die auf sein Grundstück ragten. Als der Nachbar auch nach mehrfacher Aufforderung keinen Rückschnitt vornahm, beauftragte er eine Fachfirma – und wurde verklagt.
Eigentümer veranlasst Rückschnitt
Die Bäume ragten mehrere Meter über das Grundstück des Eigentümers herüber. Dieser ärgerte sich über Laub und Vogelkot auf seiner Terrasse. Er forderte seinen Nachbarn auf, die Bäume innerhalb einer Frist beschneiden zu lassen. Dieser führte an, dass die 100-jährigen Linden durch starken Rückschnitt Schaden nehmen könnten. Der Eigentümer setze ihm eine weitere Frist, bevor er eine Firma mit dem Rückschnitt beauftragte. Nach dem Rückschnitt verklagte der Nachbar ihn auf Schadenersatz, da die Linden schwer beschädigt seien.
Alter der Bäume entscheidend
Normalerweise können Eigentümer einen Rückschnitt von Bäumen fordern oder im Ausnahmefall selbst in Auftrag geben. Bei altem Baumbestand sollten jedoch starke Kronenschnitte vermieden werden. Es sei nicht auszuschließen, dass die Linden nachhaltig Schaden genommen haben. Das Gericht gab dem Nachbarn Recht und stellte einen Schaden in Höhe von rund 7.000 Euro fest. (OLG Brandenburg, AZ 5 U 109/16)
Weitere Aktuelles-Beiträge
82 % Mehr als vier Fünftel der Deutschen haben außergewöhnliche Immobilienwünsche wie eine Studie von Interhyp ergab. Zum Beispiel würden 24 Prozent der Deutschen gerne in einem Landhaus, Bauernhaus oder einer Mühle wohnen. Ein Fünftel der Bundesbürger träumt von einem Bungalow. Das verwundert nicht, denn der Bungalow erlebt in den letzten Jahren eine kleine Renaissance. […]
Fortbildungspflicht für Verwalter und Makler wird konkretisiert
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler wurde am 1. August 2018 die Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen eingeführt. 20 Stunden in drei Jahren sind seitdem Pflicht. Diese Formulierung sorgte für Unklarheiten – jetzt wird nachgebessert. Unklarheiten über Weiterbildungszeitraum beseitigtDie neuen Gesetzesregelungen sind in der Gewerbeordnung (GewO, § 34c Abs. 2a) […]