Versicherungen, die ein Eigentümer braucht
Im Dschungel der Versicherungsangebote verliert man schnell den Überblick. Gerade, wenn man vorhat, eine Immobilie zu erwerben – ein Prozess, der so schon aufregend genug ist – fragt man sich, welche Versicherungen notwendig sind. Ob ein Bauherr die gleichen Versicherungen wie der Käufer einer Bestandsimmobilie braucht und wer zum Thema beraten kann, erfahren Sie in unserem Überblick.
Mit dem Abschluss von Versicherungen sollen zukünftige Eigentümer vor unerwarteten Risiken geschützt werden. Welche Versicherungen es sein müssen, zeigt die jeweilige Ausgangslage: befindet sich die Immobilie in der Bauphase braucht es andere Absicherungen als für eine, die bereits besteht. Auch ob die Immobilie finanziert wird, hat darauf Einfluss. Ein regionaler Profi-Makler kann zu all diesen Situationen beraten, auch im Hinblick auf die Versicherungsunternehmen.
Sollte es zum Beispiel dazu kommen, dass Sie bei Eis und Schnee versäumt haben, zu streuen und jemand verletzt sich auf Ihrem Grundstück, sind Sie als Vermieter mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen geschützt. Wohnen Sie selbst in der Immobilie, ist eine Privathaftpflicht ausreichend.
Diese Versicherung brauchen Sie, um vor den Auswirkungen extremer Wetterlagen, Bränden und geplatzten Wasserrohren geschützt zu sein.
Sollte bei Ihnen eingebrochen werden oder Ihr Besitz wird bei einem Brand zerstört, erhalten Sie über eine Hausratversicherung die Kosten für neue Einrichtungsgegenstände.
Diese Versicherung ist eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung und schützt bei größeren Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüchen, Lawinen und Hochwasser.
Schwirrt Ihnen jetzt der Kopf? Ein Makler kann Sie nicht nur umfassend zum Thema Immobilienkauf beraten, auch über notwendige Versicherungen weiß er Bescheid. Und das gilt auch für den Bereich Immobilienfinanzierung, für die es ebenfalls Versicherungen abzuschließen gilt.
Sie haben vor, eine Immobilie zu erwerben und wollen wissen, welche Versicherungen Sie brauchen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: ©TeraVektor/Despositphotos.com
Weitere Aktuelles-Beiträge
Rechner für CO2-Kosten-Aufteilung verfügbar
Ab diesem Jahr teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten, die für das Beheizen der Wohnung anfallen. Die Energieeffizienz des Gebäudes entscheidet hierbei über die Höhe der Beteiligung des Vermieters. Nun hat die Bundesregierung einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung gestellt, mit dem die Kosten kalkuliert werden können.
Über die Hälfte der Neubauten heizt mit Wärmepumpe
In immer mehr Neubauten in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt, dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in einer aktuellen Pressemeldung mit. Drei Viertel der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude nutzen bereits erneuerbare Energien – 57 Prozent davon nutzen eine Wärmepumpe.