Eine Immobilie stellt immer einen erheblichen Wert dar. Daher sollten Entscheidungen immer gemeinsam mit dem Profi getroffen werden.
Ganz gleich, ob Verkauf, Vermietung, Verwaltung oder Bewertung, der Auswahl des richtigen Partners sollten Sie Ihr Hauptaugenmerk widmen. Schließlich geht es immer um Ihr Vermögen.
Nach welchen Kriterien soll eine solche Auswahl nun getroffen werden? Nachfolgend präsentieren wir Ihnen einige praxisnahe Beispiele.
Seit wann ist das Unternehmen am Markt?
Bedenken Sie: Mit jedem Tag der Tätigkeit wachsen praktische Erfahrung und die guten Kontakte. Nach langjähriger Tätigkeit hat ein Unternehmen vor allem eines zu verlieren: Seinen guten Ruf.
Das gesetzlich vorgeschriebene Haftungskapital einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), einer sehr häufig vorkommenden Gesellschaftsform, beträgt gerundet nur EUR 25.600,-. Fügt Ihnen der Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft durch falsche Beratung, Unterlassung oder aktives Handeln einen Schaden zu, ist es um Ihren Schadenersatzanspruch möglicherweise schlecht bestellt. Denn eine Immobilie ist regelmäßig deutlich wertvoller. Bei einer KG (Kommanditgesellschaft) hingegen haftet der Hauptgesellschafter (Komplementär) mit seinem gesamten vorhandenen Vermögen, gleich, ob geschäftlich oder privat. Hinzu kommen die Einlagen der Gesellschafter (Kommanditisten).
Gehört der Unternehmer einem anerkannten Berufsverband an?
Der IVD wacht über die Tätigkeit der ihm angeschlossenen Unternehmen. Seine Mitglieder sind verpflichtet, gemäß der strengen Standesregeln zu handeln. Zusätzlich ist - für den Fall der Fälle - jedes Mitglied verpflichtet, eine „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ zu unterhalten.
Wenn Sie diese Fragen bei Ihrer Auswahl berücksichtigen und für sich positiv beantworten können, sind sie der endgültigen Entscheidung schon ein ganz bedeutendes Stück näher gekommen. Schlußendlich sollten Sie sich dann noch ein „gutes Gefühl“ verschaffen. Besuchen Sie den von Ihnen gewählten Immobilienprofi in seinen Geschäftsräumen. Welchen Eindruck machen Büro, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die „Chefin“ oder der „Chef“? Kümmert sich die Unternehmerin bzw. der Unternehmer selbst um Ihr Anliegen oder werden Sie an Angestellte verwiesen? Können auf Wunsch neutrale Personen oder Unternehmen, z. B. die Hausbank der Immobilienfirma, Referenzauskünfte erteilen?
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Tipps weitergeholfen zu haben.
Unsere Bitte: Treffen Sie Ihre Entscheidung wohlüberlegt.
Sie haben Fragen? Wolf-Christian Wittke berät und unterstützt Sie.